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26.06.2026 - Ausserordentliches FeuerverbotMitteilung vom
Absolutes Feuerverbot - Gas-/Elektrogrills erlaubt
- Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Rongellen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
- Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete sowie auch für die Nutzung von Holz-/Kohlegrills.
- Ausgenommen vom Verbot sind:
- Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.
- Hotpods welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
- Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
- Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Feuerwehrkommandantenkonferenz Heinzenberg/Domleschg
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05.02.2024 - Gesuchformulare Tourismusförderungsabgabe 2024Mitteilung vom
Die neuen Formulare für die Meldung der Tourismusförderungsabgabe 2024 sind im Online-Schalter unter Formulare aufrufbar.
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05.03.2023 - Gesuchformulare Tourismusförderungsabgabe 2023Mitteilung vom
Die neuen Formulare für die Meldung der Tourismusförderungsabgabe 2023 sind im Online-Schalter unter Formulare aufrufbar.
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01.02.2023 - Tourismusgesetz der Gemeinde RongellenMitteilung vom
Das revidierte Tourismusgesetz der Gemeinde Rongellen wurde aufgeschaltet und ist im Online-Schalter unter Gesetzessammlungen aufrufbar.
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19.07.2021 - Naturpark Beverin ChartaMitteilung vom
Die Unterlagen zur Charta stehen in digitaler Form unter folgendem Link zur Verfügung: naturpark-beverin.ch/charta